1. Anerkennung der Lieferbedingungen
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachfolgende Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers erfordern der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nicht.
2. Auftragserteilung
Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Lieferers verbindlich. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben, Abbildungen und Zeichnungen sind branchenübliche Näherungswerte. Geeignete technische Veränderungen sowie Verbesserungen bleiben vorbehalten und sind immer erlaubt.
3. Lieferung
Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass eine feste Lieferzeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Versendungsmöglichkeit oder Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, die der Lieferer trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, soweit sie auf die Fertigstellung oder Anlieferung des Lieferungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen sowie Ausschuss eines Werkstücks. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller Schadensersatz verlangen kann.
Bei Lieferverzug hat der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen.
4. Preisstellung
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, frei Haus. Der Versand erfolgt auf Kosten des Verkäufers, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Preisstellung in ? inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die Entsorgung der Verpackung sind dem Besteller bereits in der Preislistenkalkulation 2% des Warenwertes in Anrechnung gebracht worden, so dass diese durch den Besteller zu tragen ist.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt innerhalb Deutschland frei Haus, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen ist. Die Gefahr geht - auch bei frachtfreier Lieferung - auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf ein Fahrzeug des Lieferers verladen worden ist. Der Lieferer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern. Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und den Lieferer zu benachrichtigen. Im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten abweichend die Vorschriften des § 446 BGB.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitiger oder später abgeschlossenen Verträgen mit dem Besteller vor. Der Besteller ist berechtigt, diese Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, oder im Rahmen eines Werk- oder Werklieferungsvertrages zu verwenden, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt des Lieferers und die damit verbundenen Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegenüber dem Abkäufer bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sichern. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferer berechtigt, auch ohne Ausübung eines Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Alle Forderungen und Rechte aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Verwertung von Waren (z.B. Verbindung, Verarbeitung), an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder sonstige Sicherheiten hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Angabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen aller Art.
8. Gewährleistung
Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten für die Untersuchungs- und Rügepflicht des Besteller einschließlich der rechtlichen Folgen uneingeschränkt die §§ 377, 378 HGB. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung fordern. Bei Unzumutbarkeit der Nachbesserung oder bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferer oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Es gelten grundsätzlich und ergänzend die "Montagehinweise" des Herstellers.
9. Rücksendung
Eine Warenrückgabe kann nur mit Zustimmung des Lieferers zu Lasten des Bestellers vorgenommen werden, es sei denn der Besteller ist nicht Kaufmann und macht von seinem Rücktrittsrecht innerhalb der Widerrufsfrist Gebrauch. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen. Als Sonderanfertigung sind alle Regale zu betrachten, die nach Kundenwunsch, z.B. im Regalplaner, konfiguriert wurden.
10. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers wie auch seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Zudem haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht beim bei dem Verkäufer zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers. Bei Mangelfolgeschäden, insbesondere auch auf dem Gebiet der Produkthaftpflicht haftet der Verkäufer, soweit nicht anders lautende zwingende gesetzliche Regelungen hierzu verpflichten, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Im Rahmen von zugesicherten Eigenschaften haftet der Verkäufer nur dann, wenn seinerseits rechtsverbindlich derartige Zusicherungen ausdrücklich schriftlich abgegeben wurden. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem (1) Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der UN Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG). Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand: Erlangen, Bayern.
12. Fotos und Texte
Mit der Zusendung von Fotos und Texten an uns erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese in anonymisierter Form zu eigenen Zwecken, z.B. auf unserer Internetseite, verwenden dürfen. Es erfolgt keinesfalls eine Weitergabe an Dritte.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.